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Teilnahmebedingungen

§ 1  Anwendungsbereich - Geltung

(1)  Die Berlin50k werden nach den internationalen Wettkampfregeln (IWR) und der Deutschen Leichtathletikordnung (DLO), des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und der Deutschen Ultramarathon Vereinigung (DUV) unter Aufsicht des Berliner Leichtathletik-Verbandes (BLV) durchgeführt. Für Teilnehmer, die nicht Mitglied eines im DLV organisierten Vereins sind und keinen Startpass haben, werden die Veranstaltungen entsprechend der vorgenannten Regeln durchgeführt. Veranstalter der Berlin50k sind Die Laufpartner e.V., Landauer Straße 8, 14197 Berlin (AG Charlottenburg VReg.-Nr. 32011 B).

(2)  Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Nachträgliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Veranstalters oder der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil.

(3)  Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die Die Laufpartner e.V. zu richten.

§ 2  Teilnahmebedingungen - Sicherheitsmaßnahmen 

(1)  Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Die Teilnahme unter Verwendung von Sportgeräten ist nicht gestattet.

(2)  Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

§ 3  Anmeldung - Teilnehmerbeitrag - Zahlungsbedingungen - Rückerstattung

(1)  Die Anmeldung kann per Online-Anmeldung über das entsprechende „Web-Formular” im Internet erfolgen. Schriftlich mit gesondertem Anmeldeformular auf dem Postweg an Die Laufpartner, Landauer Straße 8, 14197 Berlin oder persönlich zu den Geschäftszeiten montags von 12.00 Uhr bis 18.30 Uhr, dienstags bis freitags von 10.00 Uhr bis 19.30 Uhr und samstags von 10.00 bis 14.00 Uhr sowie per Fax bei der Nummer 030 - 818 26 871.

(2)  Zahlungen können per einmaligem SEPA Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgen. Bei Zahlung mit Kreditkarte können nur die Kartenfirmen VISA, Eurocard/Mastercard akzeptiert werden. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei persönlicher Anmeldung während der Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen kann die Zahlung auch in bar geleistet werden. Bei Nachmeldungen am Veranstaltungstag ist nur Barzahlung möglich.

(3)  Der Veranstalter versendet nach Erhalt der Online-Anmeldung und Eingang des zur Abdeckung des Organisationsaufwandes erhobenen Teilnehmerbeitrages eine Bestätigungsmail. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o.g. sportlichen Regelwerken relevant sind, gemacht hat, er einer Sperre durch den DLV bzw. die DUV unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.

(4)  Die Teilnahme bzw. Startberechtigung ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind ebenfalls nicht übertragbar.

(5)  Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter oder wird disqualifiziert, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erstattung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers; in diesem Falle findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen, bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.

(6)  Wird im zeitlichen Zusammenhang bei dem Teilnehmer in einer sportärztlichen Sondersprechstunde von der Teilnahme abgeraten und willigt der Teilnehmer in die Verarbeitung seiner anonymisierten Daten für sportmedizinwissenschaftliche Zwecke ein, so wird ihm gegen Rückgabe der Startnummer ein Gutschein für einen Teilbetrag des Teilnehmerbeitrages ausgestellt, der nur persönlich und nur im Folgejahr der entsprechenden Veranstaltung eingelöst werden kann, wenn er deswegen unter Vorlage der sportärztlichen Bescheinigung von einer Teilnahme Abstand nimmt. Dem Teilnehmer bleibt auch insoweit der in Abs. 5 genannte Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten.

(7)  Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.

(8)  Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder späteres Anmeldedatum) fest, der in der Ausschreibung der betroffenen Veranstaltung oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

(9)  Ein Disziplinwechsel (z.B.: Umbuchung auf längere oder kürzere Strecken) ist vorbehaltlich freier Kapazitäten und behördlicher Genehmigungen für bereits angemeldete Teilnehmer kostenpflichtig möglich. Dann ist jeweils der Differenzbetrag zu dem zum Zeitpunkt der Umbuchung geltenden, ggf. höheren Teilnehmerbeitrag zu zahlen; bei Umbuchung in eine günstigere Kategorie verbleibt es bei dem dafür geltenden Teilnehmerbeitrag. Zusätzlich fällt für jede Umbuchung eine gesonderte Umbuchungspauschale von 2,00 EUR an.

§ 4  Haftungsausschluss

(1)  Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(2)  Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögenschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Teilnahmebedingungen Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(3)  Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Für Teilnehmer mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Laufveranstaltung benötigen, wird veranstalterseits keine Sonderbetreuung angeboten. Eine Betreuung durch Ärzte und medizinisches Personal ohne vorherige Akkreditierung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die insbesondere auf den Internetseiten des Veranstalters bereitgestellten Gesundheitshinweise zu beachten.

(4)  Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände des Teilnehmers; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

(5)  Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu den Veranstaltern vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

§ 5  Datenerhebung und -verwertung

(1)  Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(2)  Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet, Büchern, Vervielfältigungen (analoge oder digitale Filme, digitalen Datenträgern, etc.) können von den Veranstaltern ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden soweit die sonstigen gesetzliche Vorschriften (insbesondere des Kunsturhebergesetzes) eingehalten werden.

(3)  Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers während der Veranstaltung an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

(4)  Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten, zur Zeit an die Firma Race Result AG (Haid- und Neu-Straße 7, 76131 Karlsruhe, www.raceresult.com) zum Zweck des Abgleichs der Registrierung der Startnummern (vgl. § 6 Abs. 1), der Zeitmessung und auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben, sofern vom Veranstalter freigegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.

(5)  Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Nationalität, Ort, Geschlecht, Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Ergebnisheft und im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung, Veröffentlichung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein. Der Veranstalter wird Vorkehrungen treffen, dass die Daten nur einem Teilnahmebedingungenbegrenzbaren Kreis und möglichst nicht ohne Authentifizierung im Internet zugänglich sind.

(6)  Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Abse. 3, 4 und 5 gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Fax oder E-Mail widersprechen.

§ 6  Zeitmessung

Bei den Berlin50k erfolgt die Zeitmessung ausschließlich mit einer vom Veranstalter gestellten Startnummer mit einem integrierten Zeitmesstransponder. Der Vertrieb erfolgt über die Firma Race Result AG, Haid- und Neu-Straße 7, 76131 Karlsruhe. Die Teilnahme an diesem Lauf, ohne auf den Teilnehmer registrierte Transpondernummer ist grundsätzlich unzulässig.

§ 7  Widerrufsrecht

Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Widerruf und Rücktritt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossenen Verträgen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 8  Disqualifikation und Ausschluss

Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise weitergegeben oder verändert, insbesondere der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden; in jedem Falle wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln des nationalen und internationalen Sportrechts sowie § 3 Absatz 5 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.

Stand Oktober 2015